Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Projekt Inspektion Xperience GmbH
(„PIX“, „wir“)
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Warenlieferungen der Projekt Inspektion Xperience GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 14, 85221 Dachau (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „PIX“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Rahmenverträge) gehen diesen AGB vor.
2. Leistungsgegenstand
PIX erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
-Luftbildaufnahmen und Drohnenbefliegungen,
-Vermessung, Bestandsdokumentation und As-Built-Dokumentation (z. B. Photogrammetrie, Laserscanning, Punktwolken, 3D-Modelle, digitale Zwillinge),
-visuelle Inspektion und technische Dokumentation,
-Erstellung von Foto-, Video- und sonstigen Medieninhalten („Media Services“),
-Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von Software-, Web- und Cloud-Lösungen, z. B. Viewer, Dashboards, SaaS-Plattformen und Schnittstellen („Software-/SaaS-Services“).
Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Auftrag.
PIX handelt als selbstständiger Auftragnehmer; ein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber wird nicht begründet.
PIX ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
3. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch
-Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots von PIX durch den Auftraggeber (Bestätigung per E-Mail, Signatur, Bestellung o. Ä.), oder
-die Registrierung und Freischaltung eines Zugangs zu einer von PIX betriebenen Web- oder SaaS-Anwendung, wenn dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.
Der Auftraggeber ist an seine Annahme / Bestellung 14 Tage gebunden.
4. Einsatz von Subunternehmern / Partnerunternehmen
PIX ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer und verbundene Unternehmen einzusetzen, insbesondere für Drohnenflüge, Spezialvermessungen, IT-Betrieb und Hosting.
Gegenüber dem Auftraggeber bleibt ausschließlich PIX Vertragspartner und verantwortlich.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass PIX alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig erhält, insbesondere:
-Zugang zu Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Dachflächen,
-erforderliche Unterlagen, Pläne, Scope-of-Work-Dokumente,
-Ansprechpartner vor Ort.
Soweit öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse (z. B. Grundstückseigentümer, Mieter, Behörden, Luftraumfreigaben) erforderlich sind, wirkt der Auftraggeber hieran mit und stellt PIX die Nachweise auf Anforderung zur Verfügung.
Falsche, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers sowie fehlende Mitwirkung können zu Verzögerungen, Zusatzaufwänden oder Mehrkosten führen. Diese gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist PIX berechtigt,
-Termine anzupassen,
-die Leistung auszusetzen oder
-den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und bereits entstandene Aufwendungen abzurechnen.
6. Drohnenflüge, Flugsicherheit und Termine
Drohnenflüge werden ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften, Sicherheitsstandards und internen Betriebsverfahren von PIX durchgeführt.
Die Entscheidung, ob ein Flug sicher und zulässig durchgeführt werden kann, trifft ausschließlich der verantwortliche Pilot.
Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Schneefall, Gewitter, starke Böen), Luftraumbeschränkungen, technische Störungen oder Sicherheitsbedenken können jederzeit dazu führen, dass ein geplanter Flug verschoben, abgebrochen oder abgelehnt wird.
In diesen Fällen wird ein Ersatztermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart. Beide Parteien tragen ihre bis dahin entstandenen eigenen Kosten, sofern keinen eine schuldhafte Pflichtverletzung trifft.
Kann ein Flug aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers, fehlender Zugänge oder Genehmigungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gilt die Leistung als erbracht, soweit PIX zur Durchführung bereit war; PIX kann den vereinbarten Preis anteilig oder nach Aufwand abrechnen.
Sofern feste Leistungstermine vereinbart sind, verlängern sich diese angemessen, wenn Hindernisse vorliegen, die PIX nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall von Infrastruktur o. Ä.).
7. Dateneigentum, Ergebnisse und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erzeugten Rohdaten (z. B. Bilddaten, Videos, Punktwolken, Laserscandaten, 3D-Modelle, Messdaten, Metadaten) bleiben bis zur vollständigen Vergütung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag im Eigentum von PIX.
Erst nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den ausdrücklich als Leistungsgegenstand vereinbarten Ergebnissen (z. B. Orthofotos, Berichte, 3D-Modelle, Viewer-Exports, Dokumentationen) ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
Weitergehende Rechte (z. B. Weiterlizenzierung, Verkauf an Dritte, Nutzung in Software-Produkten oder Online-Plattformen Dritter) bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Sofern der Auftraggeber eigene Daten, Pläne oder Unterlagen zur Verfügung stellt, versichert er, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt PIX von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten resultieren.
8. Referenzen und Nutzung von Bild- und Projektdaten zu Werbezwecken
PIX ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene technische und visuelle Inhalte (z. B. Luftbilder, Fotos, Videos, 3D-Renderings, Ausschnitte aus Punktwolken oder Modellen)
-in anonymisierter oder nicht personenbezogener Form
-als Referenz in Präsentationen, Angeboten, auf Websites, in Social-Media-Kanälen, Broschüren oder Pitch-Unterlagen zu verwenden.
Die Nennung des Auftraggebers mit Firmenname und Logo als Referenzkunde ist zulässig, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bereits erstellte und veröffentlichte Materialien müssen nicht rückwirkend zurückgezogen werden; PIX wird sie jedoch zukünftig nicht erneut einsetzen.
9. Nutzung anonymisierter Daten für Forschung, Produktentwicklung und KI-Training
PIX ist berechtigt, nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten, die im Rahmen von Projekten entstehen (insbesondere Bauwerks- und Geländedaten, Punktwolken, 3D-Modelle, Mess- und Sensordaten),
-zur Qualitätssicherung,
-zur Weiterentwicklung von Algorithmen,
-zu Forschungs-, Analyse- und Entwicklungszwecken sowie
-zum Training von KI-Systemen zu nutzen.
Personenbeziehbare Inhalte (z. B. Gesichter, Kennzeichen, private Innenbereiche) werden vor einer solchen Nutzung durch technische und organisatorische Maßnahmen unkenntlich gemacht, soweit dies erforderlich ist.
Eine Re-Identifikation von Personen wird von PIX nicht angestrebt und durch geeignete Verfahren verhindert.
Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte erfolgt nur in anonymisierter oder aggregierter Form oder auf Grundlage separater Verträge (z. B. Auftragsverarbeitung, Joint-Development).
10. Datenschutz und Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) und gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PIX verarbeitet.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder aufgrund berechtigter Interessen erforderlich ist.
Technische und sachbezogene Daten ohne Personenbezug (z. B. bauliche Bestandsdaten, Punktwolken, 3D-Modelle) können von PIX langfristig archiviert werden, insbesondere
-zur Dokumentation von Projekten,
-zur Nachweisführung und
-zur Weiterentwicklung von Produkten und Services.
11. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den Leistungen und Daten bei PIX (Eigentums- und Nutzungsrechtsvorbehalt).
Stornierungen bedürfen der Textform. Wird ein bestätigter Termin für Vor-Ort-Leistungen (insbesondere Drohnenflüge) vom Auftraggeber abgesagt, gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende Stornopauschalen bezogen auf den Nettowert der betroffenen Leistung:
-bis 7 Kalendertage vor Termin: 25 %,
-7 bis 3 Kalendertage vor Termin: 50 %,
-3 Kalendertage bis 24 Stunden vor Termin: 75 %,weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug ist PIX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen und die Leistungserbringung (einschließlich des Zugangs zu Cloud- oder SaaS-Systemen) vorübergehend zu sperren.
12. Abnahme
Leistungen von PIX, die ihrer Art nach abnahmefähig sind (z. B. Vermessungsleistungen, Modelle, Berichte, Dokumentationen, Media-Produktionen), sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen.
Die Abnahme darf bei nur unerheblichen Abweichungen nicht verweigert werden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
-der Auftraggeber die Leistung rügelos nutzt (z. B. Verwendung in Projekten, Weitergabe an Dritte) oder
-nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
13. Mängelrechte (Gewährleistung)
Bei berechtigten Sach- und Rechtsmängeln kann PIX nach eigener Wahl zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Leistungsbestandteils leisten.
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt, soweit sie nicht in diesen AGB wirksam beschränkt sind.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung, sofern nicht zwingende gesetzliche Fristen (z. B. bei Vorsatz, Arglist oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) entgegenstehen.
14. Haftung
1.) PIX haftet für Schäden des Auftraggebers
-bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
-bei übernommenen Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
2.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PIX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3.) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach zusätzlich auf den Nettorechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags begrenzt.
4.) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – mit Ausnahme der in Ziff. 1 genannten Fälle – ausgeschlossen.
5.) PIX haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von PIX liegen (z. B. Ausfall von Strom- oder Netzinfrastruktur, höhere Gewalt, behördliche Eingriffe).
6.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Soweit ein Schaden auf dem Verlust von Daten beruht, haften wir nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung nicht eingetreten wäre.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu; die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn PIX die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass PIX vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
16. Laufzeiten und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS-Abos)
Für laufzeitgebundene oder wiederkehrende Leistungen (insbesondere SaaS-Abonnements, Hosting-Pakete, Wartungs- oder Serviceverträge) gelten die im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Dauerschuldverhältnisse jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (maximal jedoch um ein Jahr), wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
-allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB werden,
-einer Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder
-von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für mindestens 3 Jahre; für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Daten, die besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, gilt sie unbegrenzt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Projekt Inspektion Xperience GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 14, 85221 Dachau
E-Mail: info@pixgruppe.de
Telefon: 0160 92029824
USt-IdNr.: DE457932922
II. Zusätzliche Bestimmungen für Software-, Cloud- und SaaS-Leistungen
(Diese gelten zusätzlich, soweit ihr Kunden eine Web-/Cloud-Lösung zur Verfügung stellt.)
19. SaaS-Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit
PIX stellt dem Auftraggeber den Zugang zu bestimmten Software-/Cloud-Anwendungen als Software-as-a-Service („SaaS“) über das Internet zur Verfügung. Eine lokale Installation ist nicht geschuldet.
Funktionsumfang, Laufzeit, Nutzeranzahl und Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / Vertrag.
Übergabepunkt für SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von PIX genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetanbindung und Endgeräte ist der Auftraggeber verantwortlich.
PIX strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat an. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptbetriebszeiten durchgeführt und angekündigt.
PIX erbringt Supportleistungen zur Störungsbeseitigung während der üblichen Geschäftszeiten. Reaktionszeiten und Fehlerklassen können in gesonderten Service-Level-Agreements (SLA) geregelt werden.
20. Nutzungsrechte an SaaS-Lösungen
Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der SaaS-Anwendung im vereinbarten Umfang (z. B. Accounts, Module, Projekte).
Eine Überlassung der SaaS-Lösung an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung im Namen Dritter ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PIX nicht gestattet.
Der Auftraggeber darf Ergebnisse, Berichte und Exporte, die über die SaaS-Lösung generiert werden, im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nutzen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder kommerzielle Verwertung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
21. Pflichten des Auftraggebers bei SaaS-Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass über seinen Zugang keine rechtswidrigen Inhalte hochgeladen oder verbreitet werden und keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt PIX von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Lösung durch den Auftraggeber geltend machen.
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Sicherungskopien der von ihm hochgeladenen oder erzeugten Daten in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Service von PIX vereinbart ist.
22. Vergütung und Anpassung bei SaaS-Leistungen
SaaS-Leistungen werden – sofern nicht anders geregelt – als wiederkehrende Vergütung (z. B. monatliche oder jährliche Gebühr) abgerechnet.
PIX ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich Kosten wesentlich ändern (z. B. Rechenzentrums-, Lizenz-, Energie- oder Personalkosten) oder der Leistungsumfang erweitert wird.
Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht im Fall einer wesentlichen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
23. Sperrung, Rechte Dritter und Vertragsbeendigung (SaaS)
PIX ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren,
-wenn der Auftraggeber erheblich gegen diese AGB oder gesetzliche Vorgaben verstößt,
-wenn Dritte glaubhaft eine Rechtsverletzung durch Inhalte des Auftraggebers geltend machen, oder
-wenn Zahlungsverzug besteht und eine angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.
Nach Vertragsende wird der Zugriff des Auftraggebers auf die SaaS-Lösung deaktiviert. PIX stellt dem Auftraggeber auf Wunsch und auf eigene Kosten innerhalb einer angemessenen Frist die wesentlichen, bei PIX gespeicherten Projektdaten in einem gängigen Format zum Download oder zur Übernahme bereit, soweit vertraglich vereinbart.
Nach erfolgreicher Datenübernahme oder nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löscht PIX die personenbezogenen Daten des Auftraggebers aus den produktiven Systemen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.